BSG-Urteil gibt wieder etwas Luft
February 3, 2026

Kennst du diesen kalten Atem im Nacken? 🥶
Du ackerst. Du trägst das volle Risiko. Du baust dir über Jahre mühsam etwas auf.
Und statt Anerkennung bekommst du von der Rentenversicherung (DRV) das Gefühl vermittelt, du seist Freiwild. Ein „entlaufener Angestellter“, den man wieder einfangen muss.
Aber heute ist die Jagd abgeblasen.
Der „Jäger“ DRV hat sich vor dem Bundessozialgericht eine blutige Nase geholt. Und es fühlt sich verdammt gut an.
👇 Der Fall, der uns alle betrifft:
Es traf einen Kollegen. Freier Lohnbuchhalter, seit 1984 (!) selbständig.
Er hatte im Jahr 2018 ganze 18 eigene Auftraggeber.
Trotzdem witterte die DRV Beute.
Ihre Argumente für eine Scheinselbständigkeit waren hanebüchen:
❌ Er nutzte die Software der Kanzlei? 👉 Abhängig!
❌ Er bekam eine Umsatzbeteiligung? 👉 Abhängig!
❌ Er war „eingegliedert“ (VPN-Nutzung)? 👉 Abhängig!
Sie wollten ihn in das Korsett eines Angestellten pressen. Ohne Rücksicht auf die Realität.
⚖️ Die schallende Ohrfeige aus Kassel (Urteil vom 22.07.2025):
Das BSG hat ein Machtwort gesprochen, das Balsam für unsere Seele ist:
1️⃣ Der Wille zählt: Wenn die Umstände nicht eindeutig sind, ist entscheidend, was wir vertraglich vereinbart haben und leben!
2️⃣ Moderne Arbeit ist keine Abhängigkeit: Nur weil du die IT oder Software des Kunden nutzt, bist du kein Befehlsempfänger. Das ist oft einfach „Natur der Sache“.
3️⃣ Partnerschaft statt Unterordnung: Wer Aufträge ablehnen kann und unternehmerisches Risiko trägt, ist kein Angestellter. Punkt.
Was das für dich bedeutet:
Wir müssen uns nicht alles gefallen lassen.
Dieses Urteil (B 12 BA 7/23 R) zeigt: Wir sind das Rückgrat der Wirtschaft, keine Lückenfüller. Wir sind Experten. Und wir sind FREI.
Der Kollege hat für uns alle gekämpft – durch alle Instanzen.
Heute Abend trinken wir auf ihn. 🥂
Und morgen? Arbeiten wir weiter. Selbstbestimmt, risikobereit und stolz.
Wie erlebst du die aktuelle Stimmung? Fühlst du dich jetzt sicherer?
📜 Quelle: Urteil B 12 BA 7/23 R (22.07.2025)
